Brandschutzkennzeichnungen nach BGV A8 und ASR A1.3 sind Sicherheitszeichen, die den Standort der Brandmelde- und Löscheinrichtungen und/oder den Weg dorthin kennzeichnen. Alle Brandschutzkennzeichnungen müssen deutlich und dauerhaft ROT signalisieren. ASR A1.3: Ist auf Grund anderer Rechtsvorschriften eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben.