Rettungskennzeichen Langnachleuchtend: Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei längeren Rettungswegen die Angabe der Fluchtrichtung durch Pfeile allein nicht ausreichend ist, sondern der Verlauf des Rettungsweges durch das Rettungszeichen „Rettungsweg“ nach der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A 8, bisherige VBG 125) zu ergänzen ist.