Rettungskennzeichen Langnachleuchtend: Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei längeren Rettungswegen die Angabe der Fluchtrichtung durch Pfeile allein nicht ausreichend ist, sondern der Verlauf des Rettungsweges durch das Rettungszeichen
E 01 „Rettungsweg“ nach der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A 8, bisherige VBG 125) zu ergänzen ist.